Terminabsagen und Ausfallentschädigung
Gültig ab dem 01.03.2026
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung oder Terminverschiebung ist bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn möglich. 
(2) Erfolgt die Absage oder Terminverschiebung weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn oder erscheint der Kunde nicht zum Termin, behalten wir uns vor, ein Ausfallentschädigung in Höhe von 100 % der vereinbarten Dienstleistungskosten zu berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
(3) Bei krankheitsbedingten Absagen ist der Termin mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn per E-Mail abzusagen.
(4) Erfolgt die krankheitsbedingte Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin, wird ein Ausfallenschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Dienstleistungskosten berechnet. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines geeigneten Nachweises (z. B. ärztliche Bescheinigung).
(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Diese Regelungen erfolgen gem. §615 BGB
Terminbuchung durch E-CUT.

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